1.Mai Gastro-Demo1.Mai Gastro-Demo

Greizer Bürgermeister richtet Spendenkonto für eine außergewöhnliche Hilfsaktion ein

Greiz. Durch die Corona-Krise haben wir ständig neue Herausforderungen zu meistern. Während in Handel und Gewerbe erste Lockerungen greifen, kämpft die Gastronomie ums Überleben. Für das Lokal um die Ecke, wo man sich sonst zu Familienfeiern oder am Stammtisch traf, wird die Lage existenzbedrohend. Mit der Aktion „Leere Stühle“ – bundesweit ein Symbol für die Corona-Schließungen der Restaurants und Gaststätten – machten auch die Greizer öffentlichkeitswirksam auf ihre Situation aufmerksam.
42 Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern hängen allein in Greiz in der Luft, sie wollen endlich wieder arbeiten. Andererseits haben wir hier die Helden des Alltags, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, in Praxen und Krankenhäusern, in Seniorenheimen, die täglich bis an ihr Limit gehen. Auch Erzieherinnen in der Notbetreuung der Kitas, Polizisten und nicht zu vergessen die Frauen und Männer in den Supermärkten, die schon seit Wochen einen besonders harten Alltag zu bewältigen haben. Der Greizer Bürgermeister Alexander Schulze möchte Hilfe und Unterstützung für die Einen mit dem Dank und der Wertschätzung für die Anderen in einer außergewöhnlichen Aktion verbinden. Er richtete ein Spendenkonto ein, auf das Jeder, der in dieser Situation helfen will und dem sein Lokal am Herzen liegt, eine Spende einzahlen kann. Aus diesem Topf werden dann Gutscheine für Restaurantbesuche finanziert, die nden Helden des Alltags als Dankeschön überreicht werden. „Einige Anfragen von Menschen, die helfen wollen, haben mich im Rathaus bereits erreicht“, betont Alexander Schulze. „Die Aktion ist eine gute Gelegenheit, sich bei den Alltagshelden zu bedanken und den Gastronomen unter die Arme zu greifen, um diese schwere Zeit zu überstehen. Bitte helfen Sie mit.

Unser Spendenkonto lautet:
„Corona-Hilfe Greiz“
Sparkasse Gera-Greiz
IBAN: DE09 8305 0000 0014 4766 90

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck das Stichwort „Spende Corona-Hilfe Greiz“ an.

Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.04.2020 (GZ
IV C 4 – S 2223/19/10003:003) gilt für das Spendenkonto bis zum 31.Dezember 2020 der vereinfachte Zuwendungsnachweis ohne eine betragsmäßige Beschränkung. Damit genügt als Spendennachweis für das Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kontoauszug, PC-Ausdruch bei Online-Bankin).

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schulze
Bürgermeister